Kinder und Jugendliche sollen gesund und sicher aufwachsen und in Vereinen Sport treiben können. Sie müssen sicher sein können, dass dabei ihre Grenzen geachtet werden und ihr Vertrauen nicht missbraucht wird.
Eltern müssen darauf vertrauen können, dass die Personen, denen sie ihre Kinder dabei anvertrauen, die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Schutzbefohlenen achten, bewahren und schützen.
Alle engagierten Menschen, die in Verbänden und Vereinen in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, tragen dafür Sorge, dass die jeweiligen Verantwortlichen und jeder Einzelne darauf bedacht ist, die Anforderungen an einen modernen Kinder- und Jugendschutz zu erfüllen.
Gesetzliche Regelungen geben hierfür Rahmenparameter vor. Darüber hinaus geben Richtlinien und Konzepte von Städten, Gemeinden und Behörden weitere Hilfestellung und Vorgaben. Das hier vorliegende eigenständige Präventionskonzept des FC Reflexa Rettenbach soll ergänzend dazu die Handhabung dieses Themas für jede dem FC Reflexa Rettenbach angehörigen Abteilung weiter konkretisieren und standardisieren.
Eine Kultur des Hinsehens, des deutlich Machens von Umgangsregeln und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern, soll gefördert werden und so diejenigen abgeschrecken, die diese Anforderungen nicht erfüllen wollen oder können. Darüber hinaus soll mit der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aller in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen verhindert werden, dass Personen in unseren Sportverein Einzug halten, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden.
Hauptbestandteil dieses Konzepts ist die Selbstverpflichtungserklärung, die für jeden im Verein verpflichtend ist, der durch seine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein, mit Kindern und Jugendlichen Umgang hat und Ihnen als Schutzbefohlener zugeordnet ist.
Unser Verein verpflichtet sich dazu, von jedem/r im Kinder- und Jugendbereich Tätigen Einsicht in das Führungszeugnis zu nehmen und zu überprüfen, ob etwaige Einträge bestehen, die einer Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich entgegenstehen und diesen Vorgang zu dokumentieren und spätestens alle vier Jahre zu wiederholen.
Ebenso ist vom gleichen Personenkreis die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung zwingend erforderlich. Die Selbstverpflichtungserklärungen sind durch den Verein datenschutzkonform aufzubewahren. Das Ausscheiden der Person aus Funktion oder Verein entbindet den Verein nicht von der Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen bis zum Ablauf der gesetzlichen oder anderweitig vorgegebenen Aufbewahrungsfrist.
Anlagen Selbstverpflichtungserklärung
Bescheinigung für die Gebührenbefreiung bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Dokumentationsblatt Übersichtsliste Wiedervorlage
Liste der Straftaten, die eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich ausschließen
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